Die SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh stellt zum Kreisausschuss am 05.06.2023 eine Anfrage zur Zuständigkeit bei Stellungnahmen zum regionalen Krankenhausplanungskonzept. „Ist der Kreistag bzw. der Kreisausschuss des Kreises Gütersloh im Rahmen des gem. §§ 14, 15 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW im Mai/Juni2023 stattfindenden Anhörungsverfahrens zum regionalen Krankenhausplanungskonzept für die Abgabe einer Stellungnahme (ggfls. nach Beteiligung der Gesundheitskonferenz – §§ 8, 24 ÖGDG NRW) nach der Kreisordnung zuständig?“ so MarionWeike, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh.
SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh stellt zum Kreisausschuss am 05.06.2023 eine Anfrage zur Zuständigkeit bei Stellungnahmen zum regionalen Krankenhausplanungskonzept
