SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh stellt zum Kreisausschuss am 05.06.2023 eine Anfrage zur Zuständigkeit bei Stellungnahmen zum regionalen Krankenhausplanungskonzept

Marion Weike, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh

Die SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh stellt zum Kreisausschuss am 05.06.2023 eine Anfrage zur Zuständigkeit bei Stellungnahmen zum regionalen Krankenhausplanungskonzept. „Ist der Kreistag bzw. der Kreisausschuss des Kreises Gütersloh im Rahmen des gem. §§ 14, 15 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW im Mai/Juni2023 stattfindenden Anhörungsverfahrens zum regionalen Krankenhausplanungskonzept für die Abgabe einer Stellungnahme (ggfls. nach Beteiligung der Gesundheitskonferenz – §§ 8, 24 ÖGDG NRW) nach der Kreisordnung zuständig?“ so MarionWeike, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh.

Anfrage zur Zuständigkeit bei Stellungnahmen zum regionalen Krankenhausplanungskonzept zum Kreisausschuss am 05.06.2023