Kleine Anfrage vom 30.11.2022 von Silvia Gosewinkel, Dilek Engin, Thorsten Klute, Josef Neumann, Dr. Dennis Maelzer und Jochen Ott
Textauszug:
Mit der Einschulung beginnt eine prägende Zeit für Kinder und ihre Familien. Die Grundschulzeit stellt die Weichen für die weitere schulische Laufbahn der Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass jedes Kind individuell nach seinen persönlichen Voraussetzungen zur richtigen Zeit eingeschult wird. Das geltende Schulrecht in NRW besagt, dass Grundschulen jedem Kind ein zeitgerechtes Einschulungsangebot machen müssen, unabhängig von seinen Stärken, Fähigkeiten und Bedarfen.1 Für die zeitgerechte Einschulung jedes Kindes müssen dafür alle Beteiligten unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten im engen Austausch sein. Die Stichtagsregelung zur Einschulung darf hier keine Entscheidungen beeinflussen. Einzig die individuellen Bedarfe der Kinder müssen priorisiert werden.
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