Kommunale Medizinische Versorgungszentren in NRW

Kleine Anfrage vom 27.01.2023 von Thorsten Klute und Lisa-Kristin Kapteinat

Textauszug:

Im Zuge der geplanten Krankenhausreform des Bundes und der Umsetzung des Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen kann eine stärkere ambulante Versorgung mit Medizinischen Versorgungszentren zur Sicherstellung der Versorgung gerade auch in ländlicheren Regionen eine noch wichtigere Rolle einnehmen. § 95 Abs. 1a) SGB V ermächtigt unter anderem auch Kommunen, Trägerinnen Medizinischer Versorgungszentren zu sein.

 

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MMD18-2768