Zurückstellungen bei Schuleingangsuntersuchungen an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage vom 16.11.2022 von Dilek Engin, Lisa-Kristin Kapteinat, Silvia Gosewinkel, Thorsten Klute, Dr. Dennis Maelzer und Jochen Ott

Textauszug:

Die Einschulung ist für Familien und Kinder ein ganz besonderer Meilenstein. Denn gerade die Grundschulzeit stellt für Kinder in ihrer weiteren Entwicklung eine prägende Zeit dar. In den Grundschulen werden in der Regel die Weichen für die weitere schulische Laufbahn gestellt. Umso wichtiger ist es, dass jedes Kind individuell aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen zur richtigen Zeit eingeschult wird. Nach dem geltenden Schulrecht in NRW müssen Grundschulen jedem Kind unabhängig von seinen Stärken, Fähigkeiten und Bedarfen ein passendes zeitgerechtes Einschulungsangebot machen.1 Damit jedes Kind auf Grundlage seines individuellen Entwicklungs- und Gesundheitszustands zeitgerecht eingeschult werden kann, müssen sich alle Beteiligten unter Einbeziehung der Eltern eng abstimmen. Entscheidungen dürfen dabei aber nicht lediglich auf der Stichtagsregelung beruhen, sondern müssen sich vor allem an den individuellen Bedarfen des Kindes orientieren. Dabei können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entwicklungsdokumentation der Kita spielt hingegen keinerlei Rolle.

 

Den kompletten Text finden Sie hier:

MMD18-1721

Die Antwort der Landesregierung finden Sie hier:

MMD18-2133